Die Begutachtung pneumologischer Erkrankungen in der St. Barbara-Klinik Hamm

Was ist eine Begutachtung pneumologischer Erkrankungen? Was wird untersucht? Wie ist der Ablauf und was muss ich beachten? Hier erhalten Sie alle Infos, die Sie zur Vor- und Nachbereitung benötigen:

Inhalt

  • Was ist eine Begutachtung pneumologischer und internistischer Erkrankungen?
  • Wann wird eine Begutachtung pneumologischer und internistischer Erkrankungen durchgeführt?
  • Welche Erkrankungen können durch die Begutachtung pneumologischer und internistischer Erkrankungen entdeckt oder behandelt werden?
  • Vorbereitung auf die Begutachtung pneumologischer und internistischer Erkrankungen
  • Ablauf einer Begutachtung pneumologischer und internistischer Erkrankungen – stationär oder ambulant?
  • Kontakt & Termin vereinbaren

Was ist eine Begutachtung pneumologischer und internistischer Erkrankungen?

Die Hauptaufgabe der Ärzte und des Behandlungsteams der Klinik für Innere Medizin V der St. Barbara-Klinik Hamm ist die Untersuchung und Behandlung von Kranken und Krankheiten.

In der Pneumologie und in der Innere Medizin ist aber auch die gutachterliche Tätigkeit unserer Fachärzte und Fachärztinnen eine wichtige Aufgabe. Dabei geht es nicht um die Besserung oder Heilung von Lungenkrankheiten, sondern um eine neutrale, fachärztliche Beurteilung einer Erkrankung oder ihren Folgen für Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit.

In unserer Klinik führen wir solche Begutachtungen pneumologischer und anderer internistischer Erkrankungen durch. Sie erhalten bei uns Sozialgerichtsgutachten, Gutachten für andere Gerichte, pneumologische und andere Fachgutachten, allgemeine internistische Fachgutachten sowie Gutachten für Berufsgenossenschaften und Versicherungen.

Dazu gehören auch Leistungsbeurteilungen, die beispielsweise von Sozialgerichten und der Unfallversicherung gefordert werden, und Begutachtungen nach den rechtlichen Vorgaben zu Berufskrankheiten. Ob und in welchem Ausmaß Ihre Erkrankung beispielsweise als Berufskrankheit anerkannt wird, basiert unter anderem auf dem von uns durchgeführten Gutachten.

Wann wird eine Begutachtung pneumologischer Erkrankungen durchgeführt?

Die Begutachtung pneumologischer und internistischer Erkrankungen erfolgt nicht, um Erkrankungen zu behandeln oder zu diagnostizieren.

Im Gutachten geht es darum zu prüfen, ob bereits vorliegende Erkrankungen einen speziellen Auslöser haben, wie z. B. eine Belastung am Arbeitsplatz durch Stäube, chemisch-irritative Stoffe oder toxische Chemikalien. Ebenfalls beurteilen wir gutachterlich das Ausmaß der Schädigung an Lunge und anderen Organen. Die Begutachtung erfolgt u. a. bei diesen pneumologischen Erkrankungen:

  • Pneumokoniosen, wie Asbestose und Silikose („Staublunge“)
  • Chronisch obstruktive Bronchitis
  • Obstruktive Atemwegserkrankungen
  • Lungenfibrose bei bestimmten Berufsgruppen, wie Schweißern
  • Lungentuberkulose
  • Corona-Infektion / COVID-19 / Post-Covid-Syndrom
  • Pleuramesotheliom
  • Lungenkrebs
  • Folgen von Lungenverletzungen und anderen Lungenschäden

Anders als Ärzte in der Patientenversorgung nehmen wir als ärztliche Gutachter eine streng neutrale Position ein und bewerten die medizinische Situation objektiv. Wir stehen also weder auf der Seite des Auftraggebers noch auf der Seite des Probanden. Denn nur so kann ein Gutachten im weiteren Verfahren sinnvoll verwertet werden.

Welche Erkrankungen können durch die Begutachtung pneumologischer Erkrankungen entdeckt oder behandelt werden?

Die Begutachtung pneumologischer Erkrankungen erfolgt nicht, um Erkrankungen zu behandeln oder zu diagnostizieren. Hierbei geht es darum zu prüfen, ob bereits vorliegende Erkrankungen einen speziellen Auslöser haben, wie eine Belastung am Arbeitsplatz durch chemisch-irritative Stoffe oder toxische Chemikalien. Die Begutachtung erfolgt vor allem bei pulmonalen Erkrankungen, wie:

  • Lungentuberkulose
  • Corona
  • Pneumokoniosen, wie Asbestose und Silikose
  • Chronisch obstruktive Bronchitis
  • Obstruktive Atemwegserkrankungen
  • Lungenfibrose bei bestimmten Berufsgruppen, wie Schweißern
  • Pleuramesotheliom
  • Lungenkrebs

Vorbereitung auf die Begutachtung pneumologischer Erkrankungen

Damit eine gutachterliche Einschätzung erfolgen kann, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Die Sachaufklärung muss abgeschlossen sein. Medizinische Befunde, die relevant für die Erkrankung sind, werden für die Begutachtung pneumologischer Erkrankungen benötigt. Bringen Sie daher alle Unterlagen zu einem Gespräch mit. Dazu gehören Histologien, Auszüge der Krankenkasse und auch alle vorliegenden ärztlichen Berichte zu Befunden.

Ablauf einer Begutachtung pneumologischer Erkrankungen – stationär oder ambulant?

Die Begutachtung pneumologischer Erkrankungen erfolgt ambulant und nur in Ausnahmefällen stationär.

Es ist wichtig, dass uns alle relevanten Unterlagen vorliegen, damit wir die Begutachtung durchführen können.

Die Begutachtung einschließlich aller Untersuchungen dauert meistens einige Stunden. Nach der Untersuchung erstellen wir das Gutachten. Dabei berücksichtigen wir die aktuellen Leitlinien und Vorgaben der Auftraggeber.

Die Dauer bis zur abschließenden Erstellung des Gutachtens ist abhängig von der Thematik, den vorliegenden Unterlagen, dem Umfang der Fragestellung und der Zusammenarbeit mit Ihnen.

Kontakt & Termin vereinbaren

Sie haben Fragen speziell zu Ihrer Erkrankung oder zur Begutachtung pneumologischer Erkrankungen? Unsere Spezialisten stehen Ihnen gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie am besten gleich hier einen Termin mit unserem Fachärzteteam.