Mittwoch, 21.12.2022

Änderung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 23. Dezember 2022

Laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW werden ab dem 23. Dezember 2022 die Besucherregeln

für Pflegeheime und Krankenhäuser gelockert, sodass keine zertifizierten Testnachweise mehr

nötig sind.

Besucherinnen und Besucher von stationären Patienten benötigen nur noch einen maximal 24 Stunden alten Selbsttest mit negativem Ergebnis. Am Empfang der Krankenhäuser kann nach diesem gefragt werden. Eine mündliche Versicherung ist ausreichend.

Laut aktueller gesetzlicher Regelung ist das kontinuierliche Tragen einer FFP2-Maske im Krankenhaus weiterhin verpflichtend. Weiterhin dürfen Patienten und Patientinnen der Hammer Krankenhäuser gleichzeitig zwei Besucher in der Zeit von 14 bis 20 Uhr empfangen. Gesonderte Regelungen gelten weiterhin für bestimmte Bereiche, beispielsweise für die Haematologie/Onkologie. Im Hinblick auf mögliche Coronainfektionen, die aktuelle Influenza-Welle und andere Viruserkrankungen sind die geltenden Hygienemaßnahmen in allen drei Hammer Akutkrankenhäusern einzuhalten. Nur so können wir uns alle weiterhin gut schützen!

Die aktuellen Besucherregelungen fnden Sie HIER!