Freitag, 12.06.2026

St. Barbara-Klinik Hamm symbolisch „dichtgemacht“

Am Mittag des 12. Juni 2026 blieb die St. Barbara-Klinik Hamm - wie viele andere Krankenhäuser auch – geschlossen: zeitweise, symbolisch und (erstmal) nur am Haupteingang. Das sollte einen Vorgeschmack geben auf das, was an Auswirkungen durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV BStabG) befürchtet wird.

Der Protest unter dem Motto „Kein Geld – keine Versorgung“ war Teil eines Aktionstages, der auf die gravierenden Folgen für die Krankenhäuser, für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung sowie für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen aufmerksam machen soll. In seiner jetzigen Form entzieht das Gesetz den Krankenhäusern die wirtschaftliche Existenzgrundlage. Die Folge sind Krankenhausinsolvenzen, Personal- und Leistungsabbau sowie ein Wegfall der Patientenversorgung vor Ort. Deshalb versammelten sich alle Mitarbeitenden, die es einrichten konnten, vor dem mit Flatterband versperrten Haupteingang.

Seit Jahren befindet sich das Gesundheitssystem in Deutschland in einem Umstrukturierungsprozess, an dessen Ende weniger Krankenhäuser kostengünstiger und spezialisierter arbeiten sollen. Während drei Viertel aller Krankenhäuser in Deutschland bereits heute defizitäre Jahresergebnisse verzeichnen, erwirtschaften die drei Krankenhäuser der St. Franziskus-Stiftung in Ahlen, Beckum und Hamm bisher (noch) positive Betriebsergebnisse. Die aktuellen Neuplanungen des GKV-Spargesetzes belasten die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser jedoch massiv und bedroht die Existenz vieler Krankenhäuser. In NRW befinden sich mittlerweile 15 Krankenhäuser in Insolvenzverfahren.

Die aktuellen Neuplanungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, basierend auf den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit, belasten Krankenhäuser überproportional. Ziel ist es, die finanziellen Defizite der gesetzlichen Kranken-versicherungen aufzufangen.  „Die Beitragsstabilität darf nicht zu Lasten der medizinischen Versorgung gehen“, sagt Geschäftsführer Peter Potysch. „Sparen ist richtig, und wir Krankenhäuser haben bereits eine Reihe von Sparvorschlägen eingebracht. Dazu gehören zum Beispiel Vorschläge, die den bürokratischen Aufwand der Krankenhäuser reduzieren. Medizin muss am Patienten stattfinden, nicht an der Patientenakte.“  

Geplant sind beispielsweise die Deckelung des Pflegebudgets, die Verweigerung einer vollständigen Refinanzierung von Tarifsteigerungen beim Personal oder der Wegfall von Prüfquoten, sodass nahezu alle Fälle durch den Medizinischen Dienst geprüft werden können. Gleichzeitig wird der bürokratische Aufwand massiv erhöht, etwa durch den Wegfall eines Vergütungsanspruches für eine Reihe von Eingriffen, wenn nicht nachgewiesen eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt wurde. „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht die Verbesserungen durch das Pflegebudget wieder verlieren, das den Pflegeberuf durch verbesserte Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung aufgewertet hat“, sagt Pflegedirektor Jens Alberti.

„Alles in allem gefährdet das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz alle Krankenhäuser, Das wollen wir nicht unwidersprochen hinnehmen“, so Potysch.