Entlassmanagement

Neuregelung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V

Damit bei unseren Patient*innen eine passgenaue und reibungslose Anschlussversorgung sichergestellt ist, setzen wir seit dem 01.10.2017 ein strukturiertes Entlassmanagement um. Damit sind unsere Patient*innen auch nach dem Krankenhausaufenthalt bestmöglich versorgt.

Einige Hinweise dazu:

  • Damit Sie am Entlassmanagement teilnehmen können, ist eine schriftliche Aufklärung und Einwilligung bei der Aufnahme erforderlich.
  •  Bei Ihnen wird der individuelle Versorgungsbedarf ermittelt (Assessment/ Risikoeinschätzung), ein Entlassplan erstellt und von allen an der Behandlung beteiligten Mitarbeiter*innen während Ihres stationären Aufenthaltes geführt.
  • Wir nehmen für Sie frühzeitig Kontakt mit weiterbehandelnden Ärzten und Leistungserbringern auf.
  • Am Entlasstag werden Ihnen ein Entlassbrief – mindestens ein vorläufiger Entlassbrief – sowie bei Bedarf ein Medikationsplan ausgehändigt und dem weiterbehandelnden Arzt zugeschickt.