Hauptkammertachykardien

Von Kammertachykardien (ventrikulären Tachykardien) spricht man, wenn sich der Ursprungsort in den Herzkammern befindet und unabhängig vom Sinusknoten Herzfrequenzen >100-250 Schl/min auftreten. In den meisten Fällen tritt das Herzrasen bei Patienten mit Z.n. Herzinfarkt, fortgeschrittener koronarer Herzerkrankung oder einer Kardiomyopathie (DCM, ARVC, HOCM…) auf, seltener durch sogenannte Ionenkanalerkrankungen  (Long-QT-Syndrom, Brugada-Syndrom…). Sie sind dann als lebensbedrohlich einzustufen und werden heute neben einer medikamentösen Therapie (Betablocker, Antiaarrhythmika wie Amidoaron) durch eine Defibrillatorimplantation zur Vermeidung eines plötzlichen Herztodes behandelt. Bei unzureichender Ruhigstellung der erkrankten Areale durch die medikamentöse Therapie kann eine zusätzliche Ablationstherapie  zu ein klinischen Besserung der Symptome und zu einer Reduktion von Schockabgaben durch den ICD führen.

Idiopathische Kammertachykardien bei Herzgesunden sind selten, lassen sich aber durch eine Katheterablation meist sehr gut behandeln. Dies gilt insbesondere auch für Extraschläge aus den Ausflußtrakt des rechten und linken Herzens (sogenannte RVOT-/LVOT- Tachykardien), die in >80% erfolgreich verödet werden können. Hier ist eine ICD-Implantation in der Regel nicht nötig.