Hirntumoren

Etwa die Hälfte der Hirntumoren wird durch Tumoren verursacht, die im Gewebe des zentralen Nervensystems – d.h. im Gehirn oder Nervenwasser – entstanden sind (primäre Hirntumoren). Im Gegensatz dazu stehen Hirnmetastasen anderer Tumoren, die von außerhalb des zentralen Nervensystems abgesiedelt haben (sekundäre Hirntumoren, intrakranielle Metastasen).

Zerebrale Metastasen

Mehr als 20% aller Patienten mit anderen bösartigen Tumorerkrankungen entwickeln Hirnmetastasen. Vor allem bei Lungen- und Hautkrebs, aber auch bei Brustkrebs und Nierentumoren treten Hirnmetastasen gehäuft auf. Als singulär bezeichnet man eine einzige Metastase im Gehirn bei gleichzeitig nachweisbaren Metastasen in anderen Organen, von solitär spricht man, wenn die Hirnmetastase als einzige Absiedelung im gesamten Körper nachgewiesen wird.

Symptome

Häufige Symptome sind:

  • Kopfschmerz
  • Halbseitige Körperlähmung
  • Persönlichkeits- oder Wesensveränderungen, Verwirrtheit, Desorientierung
  • Krampfanfälle
  • Lähmung der Hirnnerven oder Zeichen erhöhten Hirndrucks

Diagnostik

Die Magnetresonanztomographie (MRT) des Schädels mit Kontrastmittel ist die wichtigste diagnostische Untersuchung. Ob eine Probenentnahme notwendig ist, hängt von der Gesamtsituation und dem Therapieplan ab. Bei unbekanntem Primärtumor ist die Sicherung der Diagnose durch eine Gewebsuntersuchung allerdings unbedingt notwendig.

Therapie

In der Regel wird die Metastase möglichst komplett entfernt. Ist keine komplette Entfernung möglich, kann die Reduzierung aber in der Regel eine Besserung des Beschwerdebildes bewirken. Im Anschluss folgt häufig eine Strahlentherapie. Bei folgenden klinischen Konstellationen sollte eine Operation in Betracht gezogen werden:

  • Singuläre oder solitäre Metastase
  • Guter Allgemeinzustand
  • Geringe neurologische Defizite
  • Keine oder stabile (> 3 Monate) extrakranielle Tumormanifestationen
  • Strahlenresistenter Tumor
  • Unbekannter Primärtumor
  • Neuroradiologisch nicht sicher als Metastase einzuordnender Befund
  • Operativ gut zugänglicher Befund
  • Raumfordernde Metastase (Durchmesser > 3 cm)
  • Kein hohes Risiko schwerer neurologischer Defizite durch die Operation

Auch bei Patienten mit zwei oder drei Metastasen kann die Operation indiziert sein, wenn die Befunde gut zugänglich und andere der oben angeführten Kriterien erfüllt sind.

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