Wir schaffen Transparenz

Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren, erstmals im Jahr 2005 für das Jahr 2004 einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. In einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie des Deutschen Pflegerates wurden Inhalt und Umfang des strukturierten Qualitätsberichts festgelegt.

Selbstverständlich erfüllt die St. BARBARA-Klinik Hamm-Heessen GmbH die gesetzlichen Vorgaben, geht aber in einigen Fällen darüber hinaus. Denn Qualitätsarbeit hat in der St. BARBARA-Klinik seit vielen Jahren Tradition.  


Unsere Qualitätsberichte stehen für Sie als Download zur Verfügung:

Strukturierter Qualitätsbericht
    2010/2011

 

Strukturierter Qualitätsbericht

    2008/2009

Qualitätsbericht Brustzentrum
    2008/2009

Strukturierter Qualitätsbericht

    2006/2007

Qualitätsbericht Brustzentrum

    2007

Strukturierter Qualitätsbericht

    2004

Qualitätsbericht Brustzentrum

    2006

 

Qualitätsbericht Brustzentrum

    2005

Qualitätsbericht

    zur Re-Zertifizierung

    nach proCum Cert inkl. KTQ 2011

 

 

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