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- Schwerbehinderten- vertretung
Die Schwerbehindertenvertretung
Vertrauensfrau:
Kerstin Albrecht, Augen-OP
Stellvertreterinnen:
Silvia Römer-Knappe, Labor
Sigrid Kahler, Röntgen-Abteilung/CT
Die Schwerbehindertenvertretung hat gem. § 25 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz die Eingliederung Schwerbehinderter in den Betrieb oder die Dienststelle zu fördern und die Interessen der Schwerbehinderten zu vertreten.
Die Schwerbehinderten-Vertretung wird von den im Betrieb beschäftigten Schwerbehinderten und Gleichgestellten gewählt. Die Wahl richtet sich nach § 24 Schwerbehindertengesetz in Verbindung mit der Wahlordnung. Die Amtszeit der Schwerbehinderten-Vertretung beträgt 4 Jahre. Die letzte Wahl fand am 09.05.2006 statt.
Das Amt der Schwerbehindertenvertretung ist ein Ehrenamt.
Wie auch die Mitglieder der Mitarbeitervertretung darf die Schwerbehindertenvertretung in Ausübung ihres Amtes nicht behindert werden, auch darf sie nicht benachteiligt oder bevorzugt werden und ist in notwendigem Umfang von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen.
Die Vertrauensfrau der Schwerbehinderten hat das Recht, an den Sitzungen der Mitarbeitervertretung teilzunehmen und ist, soweit es Angelegenheiten der Schwerbehinderten betrifft, auch berechtigt, Anträge zu stellen und ist bei Abstimmungen hierüber stimmberechtigt.
Ebenso wie die Mitarbeitervertretung besteht auch für die Schwerbehindertenvertretung die Schweigepflicht. Jede Mitarbeiterin/ jeder Mitarbeiter, die/ der sich an die Schwerbehindertenvertretung wendet, kann sicher sein, dass ihre/ seine Angelegenheit vertraulich behandelt wird.


