- Schriftgröße:
- a
- A
- =
- Seite empfehlen.
- Seite drucken.
- Wir über uns /.
- Mitarbeitergremien /.
- Mitarbeitervertretung
Die Mitarbeitervertretung (MAV)
Die MAV vertritt gegenüber dem Dienstgeber die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der St. Barbara-Klinik Hamm-Heessen. Sie besteht aus 13 Mitgliedern.

- Gudrun Grum, Vorsitzende der Mitarbeitervertretung
Mitglieder der Mitarbeitervertretung sind:
- Gudrun Grum (Vorsitzende)
MAV-Büro (681-1022)
Ggrum(at)barbaraklinik.de - Dr. Ursula Schwalb (stellv. Vorsitzende)
Neurochirurgie USchwalb(at)barbaraklinik.de - Petra Huhmann (Schriftführerin)
EDV PHuhmann(at)barbaraklinik.de - Martin Auerbach
Stat. E a MAuerbach(at)barbaraklinik.de - Gudrun Brose
Einkauf GBrose(at)barbaraklinik.de - Martin Biermann
Anästhesie MBiermann(at)barbaraklinik.de - Michael Grote
ZOP 1 MGrote(at)barbaraklinik.de - Michael Grundmann
Urologie MGrundmann(at)barbaraklinik.de - Manuela Jenzelewski
Patientenservicezentrum MJenzelewski(at)barbaraklinik.de - Beate Nillies
Klinikdialyse BNillies(at)barbaraklinik.de - Ralf Kras
Stat. 1 b RKras(at)barbaraklinik.de - Peter Stewing
Stat. 2 a PStewing(at)barbaraklinik.de - Frank Wilmes
Zentralküche FWilmes(at)barbaraklinik.de
Die MAV wird alle 4 Jahre von den wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Hauses gewählt. Die letzte Wahl fand am 25. März 2009 statt. Die Mitarbeitervertreter führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Sie sind zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben im notwendigen Umfang von ihrer dienstlichen Tätigkeit freizustellen und dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert, nicht benachteiligt oder bevorzugt werden.
Grundlage der Tätigkeit der MAV ist die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese wurde zunächst als Rahmenordnung für ein einheitliches Mitbestimmungsrecht von den deutschen Bischöfen verabschiedet; die derzeit gültige Fassung beruht auf einem grundlegenden Beschluss vom 20. November 1995, modifiziert durch Beschluss vom 21. Juni 1999. Auf dieser Grundlage wird die Rahmenordnung mit geringen Änderungen dann in allen Bistümern der Bundesrepublik Deutschland durch den jeweiligen Bischof als kirchlichem Gesetzgeber in Kraft gesetzt. Diese jeweilige MAVO des Bistums ist kirchenrechtlich verbindlich und stellt das kirchliche Mitbestimmungsrecht für die kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums dar. Des Weiteren die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes, die für die Mitarbeiter im Dienst der katholischen Kirche maßgeblich sind.
Das Betriebsverfassungsgesetz hat im kirchlichen Bereich keine Gültigkeit.
Unabhängig von der Arbeitsbefreiung in notwendigem Umfang, z. B. für Sitzungen der MAV, stehen der Mitarbeitervertretung in unserem Hause 3 halbe Freistellungen zu. Die Vorsitzende der MAV ist zu 100 % freigestellt. Die restlichen 50 % werden zurzeit nicht in Anspruch genommen. Welcher Mitarbeitervertreter freigestellt werden soll und in welchem Umfang, beschließt die MAV. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung müssen sich über die Form der Freistellung einigen.
Zu den allgemeinen Aufgaben der Mitarbeitervertretung gehört u. a. die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und MAV und die gegenseitige Unterstützung bei der Erfüllung der Aufgaben. Das heißt, Dienstgeber und Mitarbeitervertretung informieren sich regelmäßig gegenseitig über die Angelegenheiten, die die Klinik betreffen.
Ferner muss die Mitarbeitervertretung vom Dienstgeber in zahlreichen Angelegenheiten informiert und beteiligt werden bzw. die Zustimmung der MAV eingeholt werden.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann sich mit Fragen oder Problemen, die sich aus ihrem/seinem Arbeitsbereich oder Dienstverhältnis ergeben jederzeit an die Mitarbeitervertretung wenden (Arbeitsbereiche, Telefonnummern und Emailadressen s. o.). Sie nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen und trägt diese, falls sie berechtigt erscheinen, dem Dienstgeber vor und wirkt auf deren Erledigung hin.
Die Mitarbeitervertreter sind selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Persönliche Angelegenheiten von Mitarbeiter(inne)n, die ihnen zur Kenntnis kommen, werden vertraulich behandelt.
Das MAV-Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude, in dem auch die Geschäftsführung und die Personalabteilung untergebracht sind, im 2. Obergeschoss.
Möchten Sie Fragen, Anregungen oder Problemen an die Mitarbeitervertretung als Gremium richten?
Dies können Sie unter der Emailadresse MAV(at)barbaraklinik.de.
Ihre Mitteilung wird dann automatisch an alle Mitarbeitervertreter weitergeleitet.


